EU AI Act für den Mittelstand: Pflichten, Fristen, Risikoklassen
Der EU AI Act — offiziell Verordnung (EU) 2024/1689 — ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt: Die ersten Pflichten greifen seit Februar 2025, die Breite der Anforderungen folgt bis August 2026. Wichtig für den Mittelstand: Die Verordnung betrifft nicht nur KI-Hersteller, sondern ausdrücklich auch Betreiber — also jedes Unternehmen, das KI-Systeme beruflich einsetzt, vom Chatbot im Kundenservice bis zum Bewerbungs-Screening.
Die Fristen im Überblick
| Stichtag | Was gilt ab dann | Relevanz für Betreiber |
|---|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) und Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) | Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, müssen nachweislich geschult sein — das betrifft praktisch jedes Unternehmen mit KI-Nutzung |
| 2. August 2025 | Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen (Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck), Governance- und Sanktionsvorschriften | Indirekt: Anbieter eurer Cloud-Modelle müssen Transparenz liefern; wer Open-Weight-Modelle nur intern betreibt, ist in der Regel kein GPAI-Anbieter |
| 2. August 2026 | Allgemeine Geltung: Transparenzpflichten (Art. 50) und die Hochrisiko-Anforderungen nach Anhang III | Der wichtigste Stichtag für Betreiber: Wer KI in Personalauswahl, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur o. ä. einsetzt, braucht ab jetzt Dokumentation, Aufsicht und Protokollierung |
| 2. August 2027 | Ende der Übergangsfristen für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Anhang I, z. B. Medizinprodukte, Maschinen) | Relevant für Hersteller regulierter Produkte mit KI-Komponente |
Die vier Risikoklassen
Der AI Act reguliert nicht „KI" pauschal, sondern nach Risiko des konkreten Einsatzes:
- Unannehmbares Risiko (verboten): Social Scoring, manipulative Techniken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz (mit engen Ausnahmen), ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern. Diese Praktiken sind seit Februar 2025 untersagt — bei Verstößen drohen Bußgelder bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
- Hohes Risiko: KI in Personalwesen (Bewerbungsauswahl, Beförderung, Kündigung), Kreditwürdigkeitsprüfung, kritischer Infrastruktur, Bildung, Strafverfolgung (Anhang III). Hier gelten ab August 2026 die vollen Anforderungen: Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht.
- Begrenztes Risiko: Transparenzpflichten — Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden (Art. 50).
- Minimales Risiko: Der Großteil betrieblicher KI (Dokumentenanalyse, interne Wissenssuche, E-Mail-Entwürfe) — keine besonderen Pflichten über die allgemeine KI-Kompetenz hinaus, freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen.
Was Betreiber konkret tun müssen
- Inventur: Welche KI-Systeme sind im Einsatz — inklusive Schatten-KI über Privat-Accounts? Ohne vollständige Liste ist keine Risikoeinstufung möglich.
- Risikoeinstufung dokumentieren: Jeden Anwendungsfall einer der vier Klassen zuordnen und die Einstufung begründen. Für die meisten Fälle ist das eine halbe Seite — aber sie muss existieren.
- KI-Kompetenz nachweisen (Art. 4): Schulung für alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme bedienen — verpflichtend seit Februar 2025.
- Bei Hochrisiko-Fällen: Betreiberpflichten nach Art. 26 umsetzen — Einsatz nach Anbieter-Vorgaben, menschliche Aufsicht, Eingabedaten-Kontrolle, Aufbewahrung der Protokolle.
- Transparenz sicherstellen: KI-Kontakt gegenüber Kunden kennzeichnen, KI-generierte Inhalte markieren.
Warum lokale KI die Nachweispflichten vereinfacht
Fast alle Betreiberpflichten laufen auf dieselbe Frage hinaus: Könnt ihr belegen, was eure KI wann mit welchen Daten getan hat? Bei Cloud-Diensten hängt die Antwort von den Auskünften des Anbieters ab — Modellversionen wechseln ohne Ankündigung, Logs liegen außerhalb des eigenen Zugriffs. Auf eigener Infrastruktur ist Nachvollziehbarkeit eine Konfigurationsfrage: Modellversion, Prompts, Datenflüsse und Audit-Logs liegen im eigenen Haus und lassen sich revisionsfest aufbewahren. Ein lokaler Stack erfüllt den AI Act nicht automatisch — aber er macht aus einer Vertrauensfrage gegenüber Dritten eine interne Dokumentationsaufgabe.
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